Beschlussvorlage - 2018/MC/053-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Hafengebührensatzung über den Sportboothafen Salem
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr J. Banek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Gorschendorf
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06.11.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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12.11.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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05.12.2018
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06.03.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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28.01.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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30.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Beschlüsse 2018/MC/053 und 2018/MC/067 zur 2. Änderung der Hafengebühren-
satzung vom 16.05.2018 werden aufgehoben.
2. Auf Grundlage des §§ 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
3. Die Hafengebührensatzung über den Sportboothafen wird beschlossen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 5 KV M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung
Die Satzung musste neu überarbeitet werden, da die Beschlussfassungen zur 2. Änderung vom 16.05.2018 von der Rechtsaufsicht im Wesentlichen als nichtig angesehen werden (siehe Anlage – Stellungnahme der Rechtsaufsicht zur 2. Änderungssatzung).
Bei dieser Gelegenheit wird vorgeschlagen, den Gebührensatz in § 3 Abs. 3 der Satzung, die in der Anlage nochmals vorgelegt wird, anzupassen.
Der - nach Auffassung der Rechtsaufsicht formell rechtswidrig eingebrachte - Antrag, Fahrgastschiffe im Linienverkehr für das Anlegen heranzuziehen blieb unberücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, analog den Regelungen in den Müritzhäfen, Fahrgastschiffe im Linienverkehr für das Anlegen nicht heranzuziehen.
Der Beschluss zur Hafengebührensatzung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 05.12.2018 zurückgestellt. Da sich an der Sach- und Rechtslage jedoch nichts geändert hat, wird die Vorlage hiermit erneut zur Entscheidung vorgelegt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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176,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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