Beschlussvorlage - 2018/MC/053-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Beschlüsse 2018/MC/053 und 2018/MC/067 zur 2. Änderung der Hafengebühren-

    satzung vom 16.05.2018 werden aufgehoben.

 

2. Auf Grundlage des §§ 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.

 

3. Die Hafengebührensatzung über den Sportboothafen wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 5 KV M-V Satzungsrecht/Hauptsatzung

 

Die Satzung musste neu überarbeitet werden, da die Beschlussfassungen zur 2. Änderung vom 16.05.2018 von der Rechtsaufsicht im Wesentlichen als nichtig angesehen werden (siehe Anlage – Stellungnahme der Rechtsaufsicht zur 2. Änderungssatzung).

 

Bei dieser Gelegenheit wird vorgeschlagen, den Gebührensatz in § 3 Abs. 3 der Satzung, die in der Anlage nochmals vorgelegt wird, anzupassen.

 

Der - nach Auffassung der Rechtsaufsicht formell rechtswidrig eingebrachte - Antrag, Fahrgastschiffe im Linienverkehr für das Anlegen heranzuziehen blieb unberücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, analog den Regelungen in den Müritzhäfen, Fahrgastschiffe im Linienverkehr für das Anlegen nicht heranzuziehen.

 

Der Beschluss zur Hafengebührensatzung wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 05.12.2018 zurückgestellt. Da sich an der Sach- und Rechtslage jedoch nichts geändert hat, wird die Vorlage hiermit erneut zur Entscheidung vorgelegt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Nach vorsichtiger Schätzung ist mit der Anwendung der vorliegenden Gebührensätze mit jährlich ca. 4.000 € Mehreinnahmen im Sachkonto 1/5.4.8.00-003.432290 gegenüber dem Durchschnitt der letzten Jahre zu rechnen.

 

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Anlagen

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