12.11.2018 - 5 Hafengebührensatzung über den Sportboothafen Salem
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 12.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Süssig bringt die Bedenken des Hafenmeisters, Herrn Gailtene vor, der heute leider verhindert ist. Er ist der Meinung, dass die Saisonliegeplätze, die in der Satzung je angefangenen Blm mit 120 Euro zu teuer sind und zu befürchten ist, dass dann eine Auslastung der Saisonliegeplätze nicht mehr gegeben ist.
Herr Soldwisch stellt klar, dass die Gebühren der alten Satzung eindeutig zu niedrig waren.
Herr Banek stellt klar, dass die neue Kalkulation Basis für die Festsetzung der Gebühren sein muss, aber auch sie kann gerichtlich nachgeprüft werden. Es steht im Ermessen des Ausschusses andere Gebühren vorzuschlagen und zu beschließen. Er gibt aber zu bedenken, dass sich die Stadt Malchin auch in der Haushaltskonsolidierung befindet. Die Kalkulation liegt bei 133 Euro/Blm.
Seitens Herrn Süssig wird angemerkt, dass für Tageslieger keine Begrenzung der Tage in der Satzung ist.
Herr Banek erläutert, dass Tageslieger eindeutig definiert sind und der Hafenmeister darauf zu achten hat.
Herr Süssig schlägt vor, in die Satzung für Saisonliegeplätze 90 Euro/Blm als Gebühr aufzunehmen. Über diesen Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 4 |
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| Nein-Stimmen: | 1 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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176,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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9,5 MB
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