30.01.2019 - 5 Hafengebührensatzung über den Sportboothafen Salem

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rißer erläutert die Beschlussvorlage und führt zur Thematik Gebührenkalkulation und – erhebung aus. Sie informiert nochmals darüber, dass die kalkulierten Werte als Obergrenzen der Gebührenfestsetzung zu betrachten sind und hier einen gewisse Ermessenentscheidung der Stadtvertretung möglich ist.

Wichtig ist dabei, eine gewisse Balance zwischen der Notwendigkeit der Einnahme-generierung, der Wirtschaftlichkeit und Verhältnismäßigkeit zu finden.

Sie weist auf die Notwendigkeit der Beschlussfassung in der Sitzung der Stadtvertretung am 06.03.2019 hin, da am 01.04. die Saison beginnt.

 

Herr Neumann erteilt Herrn Gailtene als Hafenbetreiber das Wort.

Dieser führt zu verschiedenen Themen im Zusammenhang mit der Betreibung des Sportboothafens in Salem aus.

Unter anderem spricht er mögliche Gebührenerhebungen für Paddler oder für Abstellmöglichkeiten für Autos und Trailer an.

 

Die Ausschussmitglieder diskutieren kontrovers zur Thematik.

Frau Rißer antwortet auf Fragen der Ausschussmitglieder.

 

 

Frau Buhr stellt den Antrag, den Gebührensatz im § 3 Abs.3 (Saisonliegeplätze) auf 75 € festzusetzen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig ja

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Beschlüsse 2018/MC/053 und 2018/MC/067 zur 2. Änderung der Hafengebühren-

    satzung vom 16.05.2018 werden aufgehoben.

 

2. Auf Grundlage des §§ 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.

 

3. Die Hafengebührensatzung über den Sportboothafen wird beschlossen.

(Bezüglich des Punktes 3 einschl. des Änderungsantrages)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage