Beschlussvorlage - 2013/MC/470

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin stellt in Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das beantragte Bauvorhaben „Errichtung eines Nebengebäudes“ (Gartenhaus ohne Vordach und Terrasse mit einer Grundfläche von 13,75 m²) genehmigungsfrei, da die in § 62 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) erklärten Bedingungen erfüllt sind. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Genehmigung über die Freistellung berechtigt zum Bau des o.g. Bauvorhabens in der Flur 5 der Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 46/1..

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Satzung über die 2. Änderung des B-Plans Nr. 9 „Koesters Eck“

§ 62 Abs. 1 und 2 LBauO M-V

§ 22 Kommunalverfassung            

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

 

 

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