17.04.2013 - 15 Errichtung eines Nebengebäudes in der Gemarkung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Stadt Malchin stellt in Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das beantragte Bauvorhaben „Errichtung eines Nebengebäudes“ (Gartenhaus ohne Vordach und Terrasse mit einer Grundfläche von 13,75 m²) genehmigungsfrei, da die in § 62 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) erklärten Bedingungen erfüllt sind. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Genehmigung über die Freistellung berechtigt zum Bau des o.g. Bauvorhabens in der Flur 5 der Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 46/1..

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

15

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0