18.03.2013 - 15 Errichtung eines Nebengebäudes in der Gemarkung...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Datum:
- Mo., 18.03.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Malchin stellt in Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das beantragte Bauvorhaben „Errichtung eines Nebengebäudes“ (Gartenhaus ohne Vordach und Terrasse mit einer Grundfläche von 13,75 m²) genehmigungsfrei, da die in § 62 Abs. 1 und Abs. 2 der Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) erklärten Bedingungen erfüllt sind. Es wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt. Die Genehmigung über die Freistellung berechtigt zum Bau des o.g. Bauvorhabens in der Flur 5 der Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 46/1.
