Beschlussvorlage - 2025/GIE/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Gielow stimmt der Variante zur Umverlegung der Zuwegung zum Wasserwerk über das Grundstück der Gemeinde Gielow (Flur 11, Flurstück 338) gemäß anliegenden Lageplan zu und erteilt dem WZV Malchin-Stavenhagen die Zustimmung für die Grundstücksnutzung.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Der WZV Malchin Stavenhagen plant den Neubau eines Trinkwasserspeichers in Gielow am Standort Beethovenstraße. 

Neben dem Neubau des Speichers wird eine neue Leitungstrasse und eine neue Zu­fahrt von der Beethovenstraße zum Wasserwerk erforderlich. Die bisherige Zufahrt zum Wasserwerk verläuft auf privatem Gelände, die Straßenbefestigung weist teilweise er­hebliche Bauscden auf. Eine Erneuerung der Zuwegung in der gleichen Trasse ist im Vergleich zur neuen Trasse ab der Beethovenstraße nicht wirtschaftlich. Gleiches gilt für den Neubau des Trinkwasserspeichers am alten Standort. Auch dieser ist altersbedingt verschlissen, steht teilweise auf privatem Baugrund und kann aufgrund der schlechten Zufahrt und der Nähe zu den Versorgungsbrunnen nicht auf dem beengten Wasser-werksgrundstück errichtet werden.

Bestandteil der neuen Zufahrt ist eine Leitungstrasse für Trink- und Abwasserleitungen sowie Elektrokabel. Die Leitungen und Kabel werden in die Wegetrasse integriert. Die Zufahrt soll in einer Breite von ca. 5 Meter, inkl. Sickermulde ausgebaut werden.

Am 29.01.2025 erfolgte mit Vertretern der Gemeinde Gielow, des WZV, des Bauamtes des Amtes Malchin sowie des zukünftigen Vorhabenträgers für das Wohngebiet „Schmelzbach“ eine Besichtigung der geplanten Leitungs- und Wegetrasse zum Wasserwerk Gielow. Dabei wurden alle möglichen Varianten für eine Zuwegung erörtert und die anliegende Variante als Vorzugsvariante favorisiert.  So könnte die geplante Zuwegung/Leitungstrasse (Vorzugsvariante) zum Wasserwerk auch als Zu-/Ausfahrt zum künftigen Wohngebiet genutzt und auch befestigt werden, z.B. durch Pflas­terung oder Asphalt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

r die gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Der WZV Malchin-Stavenhagen trägt die Kosten für die Planung und Herstellung der Zufahrt

 

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Anlagen

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