Beschlussvorlage - 2024/KU/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur denkmalschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung einer PV-Anlage (18 Module) auf der südwestlichen Dachfläche des Wohnhauses (straßenseitig) in der Gemarkung Kummerow, Flur 12, Flurstück 137/1, wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Stellungnahme der Gemeinde

§ 61 LBauO MV Verfahrensfreie Bauvorhaben

 

Grundsätzlich sind Photovoltaikanlagen auf Dächern nach § 61 Abs. 1 Nr. 3a Landesbauordnung M-V genehmigungsfrei. Allerdings steht der gesamte Bereich Basedow unter Denkmalschutz. Daher ist es notwendig eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung durch die Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu erhalten.

 

Der Landrat als untere Denkmalschutzbehörde beabsichtigt, das Vorhaben mit folgenden Neben-bestimmungen zu genehmigen:

 

Auflagen:

1. Es sind PV-Module in anthrazit matt, mit dunklem Rahmen zu verwenden.

 

2. Die PV-Module sind flach aufliegend auf der vorhandenen anthrazitfarbigen Dacheindeckung,

vorzugsweise als Indachinstallation mit der Dacheindeckung, zu installieren.

 

3. Die Anordnung der Module auf der Dachfläche hat als einheitliche viereckige Fläche, nicht in versetzten Reihen, zu erfolgen.

 

4. Der unteren Denkmalschutzbehörde ist der Beginn der Ausführung und die Fertigstellung mit aktuellem Foto schriftlich anzuzeigen.

 

Hinweise:

1. Die geplante Wärmepumpe soll nicht an der straßenseitigen Außenwand und nicht am nordwestlichen (linken) Giebel angebaut werden.

 

2. Planänderungen und Abweichungen von der genehmigten Ausführung sind der unteren Denkmalschutzbehörde mitzuteilen und bedürfen der vorherigen Zustimmung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Antrag

 

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Anlagen

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