Beschlussvorlage - 2024/KU/004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports und Einbau einer Gaube in der Gemarkung Leuschentin, Flur 3, Flurstück 10, wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

 

Hinweis:

Laut eingereichter Zeichnungen überschreitet der Antragssteller die 15 m Grenzbebauung.

 

Gemäß § 6 Abs. 8, Satz 1, Nr. 1 LBauO MV sind in den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, zulässig.

 

Gemäß § 6 Abs. 8, Satz 2 LBauO MV darf die Länge der die Abstandsflächentiefe gegeber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung nach den Nummern 1 und 2 auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

 

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Anlagen

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