Beschlussvorlage - 2024/MC/005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses in der Gemarkung Gorschendorf, Flur 1, Flurstück 195, wird nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde 

§ 35 BauGB Bauen im Außenbereich

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich der Gemeinde Gorschendorf. Weiterhin ist das Flurstück 195, der Flur 1, in der Gemarkung Gorschendorf, lt. Flächennutzungsplan als Sportanlage und nicht als Bauland ausgewiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Bauantrag

 

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Anlagen

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