Beschlussvorlage - 2023/BAS/022
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag auf Nutzungsänderung Aufenthaltsbereich für Reiter sowie Antrag auf Abweichung vom Abstand zu bestehenden Gebäuden in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 91/1
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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15.08.2023
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 Kommunalverfassung MV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 64 LBauO MV Bauantrag
§ 67 LBauO MV Antrag auf Abweichung
Die Gemeinde Basedow wurde bereits im März 2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, welche positiv entschieden wurde (siehe Beschlussvorlage Nr. 2023/BAS/005). Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte forderte nun genaue Planungsunterlagen an, so dass eine erneute Stellungnahme durch die Gemeinde Basedow notwendig wird.
Zu beachten ist, dass lt. Antragsunterlagen auch eine Abweichung gemäß § 67 LBauO MV vom Abstand zu bestehenden Gebäuden beantragt wird.
Gemäß § 30 Abs. 2, Nr. 1 LBauO MV sind Brandwände erforderlich als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundstücksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist.
Die Abweichung des Abstandes zu bestehenden Gebäuden beträgt an den kurzen Seiten 4,84 m bzw. 4,85 m.
