Beschlussvorlage - 2023/BAS/022

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung in einen Aufenthaltsbereich für Reiter sowie Antrag auf Abweichung vom Abstand zu bestehenden Gebäuden in der Gemarkung Basedow, Flur 12, Flurstück 91/1, wird erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung MV Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB    Stellungnahme der Gemeinde

§ 64 LBauO MV    Bauantrag

§ 67 LBauO MV   Antrag auf Abweichung

 

Die Gemeinde Basedow wurde bereits im März 2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, welche positiv entschieden wurde (siehe Beschlussvorlage Nr. 2023/BAS/005). Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte forderte nun genaue Planungsunterlagen an, so dass eine erneute Stellungnahme durch die Gemeinde Basedow notwendig wird.

 

Zu beachten ist, dass lt. Antragsunterlagen auch eine Abweichung gemäß § 67 LBauO MV vom Abstand zu bestehenden Gebäuden beantragt wird.

 

Gemäß § 30 Abs. 2, Nr. 1 LBauO MV sind Brandwände erforderlich als Gebäudeabschlusswand, ausgenommen von Gebäuden ohne Aufenthaltsräume und ohne Feuerstätten mit nicht mehr als 50 m3 Brutto-Rauminhalt, wenn diese Abschlusswände an oder mit einem Abstand von weniger als 2,50 m gegenüber der Grundscksgrenze errichtet werden, es sei denn, dass ein Abstand von mindestens 5 m zu bestehenden oder nach den baurechtlichen Vorschriften zulässigen künftigen Gebäuden gesichert ist.

 

Die Abweichung des Abstandes zu bestehenden Gebäuden beträgt an den kurzen Seiten 4,84 m bzw. 4,85 m.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt

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