Beschlussvorlage - 2022/GIE/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2 "Erholung- und Freizeitpark - Peenhäuser" der Gemeinde Gielow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Gielow
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gielow
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Entscheidung
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14.06.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2 Erholung- und Freizeitpark – Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45 und 71/1 in der Flur 4 der Gemarkung Gielow. Er ist identisch mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2 wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum
1. Betrieb eines Inklusionsbetriebes
2. Betrieb einer Wohnstätte
3. Betrieb einer Verwaltung
4. Betrieb von Sozialräumen
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V – Entscheidung der Gemeinde
§ 2 BauGB – Aufstellung der Bauleitpläne
Der DRK Landesverband M-V e.V. steht in Kaufverhandlungen mit dem derzeitigem Eigentümer und möchte das Objekt erwerben und dann für soziale Dienstleistungen umnutzen.
Der bestehende B-Plan lässt die geplante Nutzung planungsrechtlich nicht zu.
Somit ist eine Änderung des bestehenden vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2 erforderlich.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten.
Die Planungskosten für die Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes und Kosten für die Realisierung des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger getragen. Hierzu wird zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein entsprechender Städtebaulicher – und Durchführungsvertrag abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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892,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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638,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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