Beschlussvorlage - 2022/GIE/026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2 Erholung- und Freizeitpark – Peenhäuser“ der Gemeinde Gielow.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 45 und 71/1 in der Flur 4 der Gemarkung Gielow. Er ist identisch mit dem Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2.

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2 wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum

 

1. Betrieb eines Inklusionsbetriebes

2. Betrieb einer Wohnstätte

3. Betrieb einer Verwaltung

4. Betrieb von Sozialräumen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

 

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V – Entscheidung der Gemeinde

§ 2 BauGB – Aufstellung der Bauleitpläne

 

Der DRK Landesverband M-V e.V. steht in Kaufverhandlungen mit dem derzeitigem Eigentümer und möchte das Objekt erwerben und dann für soziale Dienstleistungen umnutzen.

Der bestehende B-Plan lässt die geplante Nutzung planungsrechtlich nicht zu.

Somit ist eine Änderung des bestehenden vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 2 erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten.

Die Planungskosten für die Änderung des vorhabenbezogenen B-Planes und Kosten für die Realisierung des Vorhabens werden durch den Vorhabenträger getragen. Hierzu wird zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ein entsprechender Städtebaulicher – und  Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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