Beschlussvorlage - 2022/NK/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung (KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024.

Die erste Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung der Stadt Neukalen wurde die Kalkulation der Hafengebühren aktualisiert. Aus der Kalkulation ergibt sich die Möglichkeit einer moderaten Gebührenerhöhung.

Zuständig für den Erlass einer Satzung ist die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Kalkulation

 

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Anlagen

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