17.03.2022 - 12 Kalkulation Hafengebühren/ Erste Änderungssatzu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Peenestadt Neukalen befindet sind in der Haushaltssicherung und ist angehalten die Erträge im Haushalt zu optimieren.

 

Es wird nach Beratung im Bauausschuss folgender abweichender Beschlussvorschlag zur Abstimmung gebracht:

Artikel 1 der Satzung ändert sich wie folgt:

Im § 3 „Bemessung der Benutzungsgebühren“ werden die Gebührensätze wie folgt

geändert:

Abs. (1) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 2,00 €

Abs. (2) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 1,00 €

Abs. (3) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 60,00 €

Abs. (4) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 1,00 €

Abs. (5) je angefangenen Bootslängenmeter (Länge über alles) 0,00 €

Abs. (6) Für die Benutzung des Caravanstellplatzes werden erhoben 15,00 €/Tag

Abs. (7) Für die Nutzung der Ver- und Entsorgungsanlagen im Hafen (einschließlich Caravanstellplatz) werden folgende Gebühren und Münzautomaten erhoben:

-          für Strom2,00 €/kWh

-          r Trinkwasser2,00 €/100 Liter

-          r Duschen1,00 €/Duschvorgang

Die Verwaltung wird beauftragt die restlichen Gebührensatzungen zu aktualisieren und zu kalkulieren.

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Beschluss:

Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung (KV M-V) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024.

Die erste Änderungssatzung zur Hafengebührensatzung wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage