Beschlussvorlage - 2022/GIE/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag der PV Projektentwicklungs GmbH & Co.KG vom 04.02.2022  zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt einen Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

 

Die PV Projektentwicklungs GmbH & Co.KG hat mit Schreiben vom 04.02.2022 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Flurstück 74/5 in der Flur 4 der Gemarkung Gielow gestellt. Auf dieser Fläche soll eine Photovoltaik-Anlage entstehen. Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die Gemeinde Gielow hat die Planungshoheit und ist nicht verpflichtet dem Antrag stattzugeben. Vor Fassung eines Aufstellungsbeschlusses ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger zu schließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Gielow entstehen keine Kosten. Zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

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Anlagen

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