Beschlussvorlage - 2021/MC/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 „Wohndorf.21 Remplin“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Da das Vorhaben nicht den Festlegungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin  entspricht, muss auch der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren angepasst bzw. geändert werden.

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 38,39,62 und 67 bzw. Teilflächen davon in der Flur 9 der Gemarkung Remplin mit einer Gesamtgröße von ca. 4,5 ha.

 

Planungsziel:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-     Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit ca. 35 Einfamilienwohnhäusern bzw.

      Mehrgenerationswohnhäusern

-     Ausweisung eines Dorfgemeinschaftsplatzes mit Dorfcafe, Boulebahn, Spielplatz,

      Grillecke

-    Herstellung einer Erschließungsstraße mit  allen erforderlichen Ver- und Entsorgungs-

      Anlagen

-     Ausweisung von Ausgleichsflächen zur Naherholung

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§ 2 BauGB

 

Für die Stadtentwicklung und zur Stärkung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes Malchin ist es unumgänglich, weitere attraktive Wohnstandorte zu schaffen.

 

Der Vorhabenträger ((Dreihand GmbH) möchte in Remplin ein Wohngebiet für ein „Mehrgenerationswohnen“ entwickeln.

 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Malchin weist für den Geltungsbereich des B-Plangebietes eine Fläche für die Landwirtschaft und eine Mischbaufläche aus. Darum ist zur Durchführung des Planverfahrens auch die Anpassung/Änderung des Flächen-nutzungsplanes erforderlich.

 

Zur Erlangung von Baurecht ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin entstehen keine Kosten.

 

Der Vorhabenträger übernimmt alle Kosten für die Planung (F-Plan/B-Plan).

 

Zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß der §§ 11und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag sowie Erschließungsvertrag) abgeschlossen.

 

 

 

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Anlagen

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