10.02.2021 - 6 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Ortsteilvertretung Remplin
- Datum:
- Mi., 10.02.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister erläuterte das Ziel, welches mit dem B-Plan erreicht werden soll, in welchem Stadium der Aufstellung wir uns befinden und den weiteren Verfahrensweg bis zur endgültigen Beschlussfassung durch die Stadtvertretung. Er stellte nochmal klar, dass nicht die Investoren auf die Stadt zugekommen sind, sondern der Bürgermeister die Investoren gezielt angesprochen hat und ihnen u.a. den Standort Remplin vorgeschlagen hat. Im Anschluss gab es eine sehr konstruktive Diskussion zwischen dem Bürgermeister und allen Anwesenden zum Für und Wieder zu dem geplanten Vorhaben.
Argumente des Bürgermeisters zum Vorhaben waren u.a.:
- Malchin muss Einwohnerzahl stabilisieren und erhöhen, um sich auch in Zukunft die vorhandene Infrastruktur wie die Schullandschaft, die kulturellen und Freizeiteinrichtungen, die touristische Infrastruktur erhalten und möglichst ausbauen zu können
- Brauchen attraktive Wohnangebote für junge(und ältere) Menschen, die ihren Wohnsitz hierher verlegen wollen
- Attraktive Wohnstandorte auch für unsere Unternehmen (Gewinnung von Fachpersonal) wichtig
- Wertet den Ortsteil deutlich auf
- Remplin ist attraktiv für junge Familien, da neben großzügigen Grünanlagen (Schlosspark) auch eine Schule und zwei Kita`s vor Ort sind
- Das Wohngebiet passt sich gut in die Ortslage ein, da es von der Hauptstraße nicht zu sehen ist und die gewachsene Struktur des „Straßendorfes“ nicht stört
- Zieht mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Investitionen, auch in die historische Bausubstanz, nach sich (siehe TOP 4)
- Es handelt sich um einen Aufstellungsbeschluss zur B-Planung. Im Aufstellungsbeschluss wird noch nichts festgeschrieben, es ist der „Startschuss“ für die folgenden Planungsschritte (Aufstellen eines B-Planes)
In der anschließenden Diskussion zu dem Vorhaben ging es im Wesentlichen um folgende Punkte:
- Zerstört/beeinflusst das Wohndorf die soziale Struktur des Ortes
- Akzeptieren die Einheimischen die „Neubürger“
- Dürfen/können alle Einwohner die Infrastruktur im Wohndorf (Wege, Grünanlagen, Spielplatz, Café….) nutzen
- Ist auch nach einem Zuzug von Einwohnern die ärztliche Versorgung gesichert (es muss sich ein Arzt ansiedeln)
- Ist die Versorgung der vielen neuen Einwohner gesichert
- Es wird in Frage gestellt, ob sich die Flächen überhaupt für eine Bebauung eignen (zu feucht)
- Vor einer Entscheidung zum Aufstellungsbeschluss soll eine Einwohnerversammlung durchgeführt werden mit dem Ziel, die Einwohner über das Projekt Wohndorf entscheiden zu lassen, ist dies zeitlich nicht mehr möglich, soll eine Abstimmung per Befragung durch Wurfzettel erfolgen
- Es wurden die Chancen, die sich dem Ort durch den Zuzug neuer Einwohner bieten, herausgestellt
- Die Vorzüge des Standortes wurden hervorgehoben
- Die Gäste, die an der Diskussion teilnahmen, haben keine negativen Meinungen zu dem Projekt gehört und verweisen auf die positive Entwicklung Remplins in den letzten Jahren
- Herr Dr. Liebscher informierte, dass er telefonisch Einwohner aus Remplin zu dem Vorhaben befragt hat mit dem Ergebnis, dass einige dieses Vorhaben ablehnen, andere ihm skeptisch gegenüberstehen
Der Bürgermeister informierte über die nach einem Aufstellungsbeschluss folgenden Planungsschritte. Er verwies auch nochmal darauf, dass der Planungsprozess bis zur endgültigen Entscheidung in der Stadtvertretung in den Fachausschüssen wie auch in der Ortsteilvertretung vorgestellt und diskutiert wird, wo die Anregungen und Hinweise der Stadtvertreter wie auch der Bürger im Auslegungsverfahren oder in Folge einer Sitzung der OTV, ggf. auch einer Einwohnerversammlung Berücksichtigung finden können.
Der Bürgermeister spricht sich nicht gegen eine Einwohnerversammlung (die ja mindestens einmal jährlich, möglichst in Verbindung mit der Ortsbegehung stattfinden soll) aus, ist aber gegen eine Umfrage per „Post“, da eine solch wichtige und zukunftsweisende Entscheidung für die Orts- und auch Stadtentwicklung nicht vom Rücklauf solcher Abstimmungszettel abhängig gemacht werden kann. Das Votum der Einwohner für oder gegen dieses Vorhaben kann nur ein Punkt in der Abwägung der Stadtvertreter zu diesem Vorhaben sein.
Da es sich nicht um eine in sich geschlossene Wohnsiedlung handelt, können alle Einwohner Remplins wie auch unsere Gäste durch das Wohndorf gehen und die Infrastruktur nutzen. Das ist auch ausdrücklich gewünscht, um eben den Kontakt zwischen den „Alteingesessenen“ und den „Neubürgern“ zu fördern.
Ob der Baugrund für ein derartiges Vorhaben geeignet ist, wird sich dann im Laufe der weiteren Planungsschritte, zu der dann auch Baugrunduntersuchungen gehören, zeigen.
Auf Nachfrage informierte der Bürgermeister über einen möglichen Zeitplan zur Umsetzung des Vorhabens. Stimmt die Stadtvertretung dem Aufstellungsbeschluss zu, wird die Stadt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag zur Aufstellung des B-Planes abschließen. Die Aufstellung des B-Planes dauert im günstigsten Fall zwischen 12 und 14 Monaten. Ist der B-Plan rechtskräftig, erfolgt die Vermarktung des Objektes. Sind mindestens 60 % der Wohngrundstücke verkauft oder reserviert, beginnt der Vorhabenträger mit der Bebauung. Unter Berücksichtigung dieser optimistischen Zeitachse, ist nicht mit einer Fertigstellung vor 2023 zu rechnen.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 „Wohndorf.21 Remplin“ der Stadt Malchin wird beschlossen.
Da das Vorhaben nicht den Festlegungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin entspricht, muss auch der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren angepasst bzw. geändert werden.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 38,39,62 und 67 bzw. Teilflächen davon in der Flur 9 der Gemarkung Remplin mit einer Gesamtgröße von ca. 4,5 ha.
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit ca. 35 Einfamilienwohnhäusern bzw.
Mehrgenerationswohnhäusern
- Ausweisung eines Dorfgemeinschaftsplatzes mit Dorfcafe, Boulebahn, Spielplatz,
Grillecke
- Herstellung einer Erschließungsstraße mit allen erforderlichen Ver- und Entsorgungs-
Anlagen
- Ausweisung von Ausgleichsflächen zur Naherholung
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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