Beschlussvorlage - 2020/BAS/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auch auf die Berichtigung des Flächennutzungs-planes hinzuweisen. 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 10, 12, 13, 13 a BauGB

§ 86 LBauO

 

Das mit Aufstellungsbeschluss vom 19.07.2017 (2017/MC/1031) eingeleitete Bauleitplan-verfahren zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow wird mit dem Satzungsbeschluss vorläufig abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Finanzierung und Durchführung des Bauleitplanverfahrens obliegt der Agrar Terminal Peter Rothe GmbH als Vorhabenträger. Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger wurde gemäß §§ 11 und 12 BauGB ein entsprechender Städtebaulicher –und Durchführungsvertrag abgeschlossen.

 

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Anlagen

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