01.12.2020 - 12 Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Auf der Grundlage von § 10 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist und § 86 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auch auf die Berichtigung des Flächennutzungs-planes hinzuweisen. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage