Beschlussvorlage - 2020/BAS/030
Grunddaten
- Betreff:
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Errichtung eines Doppelhauses in der Flur 12, Gemarkung Basedow, Flurstück 156
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Gellert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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10.11.2020
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 35 BauGBBauen im Außenbereich
§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde
§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde
Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Basedow
Gestaltungssatzung der Gemeinde Basedow
Das Flurstück 156 befindet sich nicht im Geltungsbereich der Abrundungssatzung und liegt somit im Außenbereich – um Baurecht zu schaffen müsste durch den Antragssteller die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes initiiert werden.
Die Erschließung des Grundstückes mit Wasser- und Abwasser durch den WZV ist möglich und durch den Antragsteller beim WZV zu beantragen.
Durch Rückbauarbeiten eines Schmutzwasser-Kanals auf dem Grundstück bis Ende Mai 2021 sowie die Speerung der Gessiner Straße durch Straßenbauarbeiten bis voraussichtlich Oktober 2021, könnte es zu Behinderungen in Bezug auf das geplante Bauvorhaben kommen.
