Beschlussvorlage - 2020/BAS/030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses in der Flur 12, Gemarkung Basedow auf dem Flurstück 156 wird nicht erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

§ 35 BauGBBauen im Außenbereich

§ 36 BauGBStellungnahme der Gemeinde

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

 

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Basedow

Gestaltungssatzung der Gemeinde Basedow

 

Das Flurstück 156 befindet sich nicht im Geltungsbereich der Abrundungssatzung und liegt somit im Außenbereich – um Baurecht zu schaffen müsste durch den Antragssteller die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes initiiert werden.

 

Die Erschließung des Grundstückes mit Wasser- und Abwasser durch den WZV ist möglich und durch den Antragsteller beim WZV zu beantragen.

Durch Rückbauarbeiten eines Schmutzwasser-Kanals auf dem Grundstück bis Ende Mai 2021 sowie die Speerung der Gessiner Straße durch Straßenbauarbeiten bis voraussichtlich Oktober 2021, könnte es zu Behinderungen in Bezug auf das geplante Bauvorhaben kommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

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