10.11.2020 - 7 Errichtung eines Doppelhauses in der Flur 12, G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz informiert, dass der Antrag nicht positiv gebilligt werden kann, da das Grundstück sich im Außenbereich befindet. Dem Antragsteller wurde das Angebot unterbreitet die Aufstellung eines vorhabenbezogenen B-Planes zu initieren.

 

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Doppelhauses in der Flur 12, Gemarkung Basedow auf dem Flurstück 156 wird nicht erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0