Beschlussvorlage - 2019/BAS/020
Grunddaten
- Betreff:
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Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 "Farmer Hotel" der Gemeinde Basedow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Gemeinde Basedow
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Herr R. Jennerjahn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Basedow
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Entscheidung
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18.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Basedow beschließt die Aufstellung der Satzung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Farmer Hotel“ der Gemeinde Basedow.
Plangebiet:
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 18/1 (anteilig), 24,25,29 und 30 in der Flur 1 der Gemarkung Basedow (siehe anliegender Lageplan).
Planungsziel:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:
- Erweiterung der bestehenden Hotelanlage um ein Bettenhaus mit Schwimmbad, Sauna und Fitnessbereich
Das Bauleitplanverfahren soll gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGb ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV M-V
§§ 2, 12, 13 a BauGB
Die Agrar Terminal Peter Rothe GmbH plant die Erweiterung der in Basedow, Brauereiweg 1 befindlichen Hotelanlage „Farmer Hotel“. in Basedow. Die bestehende Hotelanlage soll um ein Bettenhaus (46 Betten) mit Schwimmbad, Sauna und Fitnessbereich erweitert werden.
Für dieses Bauvorhaben hat die Agrar Terminal Peter Rothe GmbH einen Bauantrag beim Bauamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gestellt. In der Beratung vom 22.05.2019 beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde dem Vorhabenträger empfohlen zur Erlangung von Baurecht für das Vorhaben einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit dem Aufstellungsbeschluss wird das Bauleitplanverfahren eingeleitet.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Gemeinde Basedow entstehen keine Kosten. Die Durchführung und Finanzierung des Bauleitplanverfahrens sowie des Vorhabens selbst obliegt der Agrar Terminal Peter Rothe GmbH, Reiherdamm 5 in 20457 Hamburg als Vorhabenträger.
Zwischen der Gemeinde Basedow und dem Vorhabenträger werden dazu gemäß §§ 11 und 12 BauGB öffentlich-rechtliche Verträge (Städtebaulicher- und Durchführungsvertrag) abgeschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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565 kB
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