Beschlussvorlage - 2018/MC/011
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung Stadtumbaugebiet "Stavenhagener Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau K. Raaz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
29.01.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.03.2018
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage: Die WOGEMA beabsichtigt in diesem Jahr die Wohnblöcke Stavenhagener Straße 33 – 35 und 37 – 39 mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Rückbauprogramm zurückzubauen. Für den Abriss wurden die Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Stadt gestellt. Eine Diskussion im Bauausschuss gab den Hinweis auf weiteren Bedarf. Am 06.02.2018 stellte ein privater Eigentümer einen Antrag auf Förderung des Rückbaues von nicht mehr benötigten Wohnraum.
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln beim Ministerium ist nach den Rückbaurichtlinien-Stadtumbau Ost-RückbauRL vom 23.08.2011 – die räumliche Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b BauGB.
Die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Malchin vom Mai 2010 zeigt im Prognosezeitraum einen weiteren Rückbaubedarf auf, trotz bisher durchgeführter Rückbaumaßnahmen.
Die Ausweisung dieses Umbaugebietes macht sich erforderlich, weil einerseits die baulichen Anlagen nicht mehr genutzt werden und andererseits für die Stadtentwicklung besser die innerstädtischen Bereiche gestärkt werden sollen. Die 2 Wohnblöcke der WOGEMA sind von Handels-und Gewerbeflächen umgeben und liegen an einer vielbefahrenen Bundesstraße. Nach dem Rückbau können die freiwerdenden Flächen ebenfalls für die Ansiedlung von weiteren Handels-Gewerbebetrieben genutzt werden.
