Beschlussvorlage - 2018/MC/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Stavenhagener Straße“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB in der Neufassung vom 03. November 2017 fest. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage: Die WOGEMA  beabsichtigt in diesem Jahr die Wohnblöcke Stavenhagener Straße 33 – 35 und 37 – 39 mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Rückbauprogramm  zurückzubauen. Für den Abriss wurden die Anträge auf vorzeitigen Maßnahmebeginn bei der Stadt gestellt. Eine Diskussion im Bauausschuss gab den Hinweis auf weiteren Bedarf. Am 06.02.2018 stellte ein privater Eigentümer einen Antrag auf Förderung des Rückbaues von nicht mehr benötigten Wohnraum.

Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln beim Ministerium ist nach den Rückbaurichtlinien-Stadtumbau Ost-RückbauRL vom 23.08.2011 – die räumliche Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b BauGB. 

Die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) der Stadt Malchin vom Mai 2010 zeigt im Prognosezeitraum einen weiteren Rückbaubedarf auf, trotz bisher durchgeführter Rückbaumaßnahmen.

Die Ausweisung dieses Umbaugebietes macht sich erforderlich, weil einerseits die baulichen Anlagen nicht mehr genutzt werden und andererseits für die Stadtentwicklung besser die innerstädtischen Bereiche gestärkt werden sollen. Die 2 Wohnblöcke der WOGEMA sind von Handels-und Gewerbeflächen umgeben und liegen an einer vielbefahrenen Bundesstraße. Nach dem Rückbau können die freiwerdenden  Flächen ebenfalls für die Ansiedlung von weiteren Handels-Gewerbebetrieben genutzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Beschluss hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Er dient dazu, die verfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einwerbung von Fördermitteln zu schaffen.

 

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