29.01.2018 - 10 Festlegung Stadtumbaugebiet "Stavenhagener Straße"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Entlang der B 104 befindet sich ein Wohnhaus mit der Hausnummer 29. Hier ist zu prüfen, ob der derzeitige Eigentümer mit in das Stadtumbaugebiet „Stavenhagener Straße“ zu integierien ist.

Mit dieser Ergänzung wird der Beschluss gebilligt.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Stavenhagener Straße“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB in der Neufassung vom 03. November 2017 fest. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0