Beschlussvorlage - 2016/MC/906

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Anlage 1 (Abwägungstabellen) wie folgt abgewogen:

 

1.Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen 

 

Lfd.

Nr.

Behörden / Nachbargemeinden

Eingang Stellungnahmen

Datum

Stellungnahmen

keine

Einwände

Anmerkungen / Abwägung erforderlich

 

Landespl. Stellungnahme

Amt für RO und LP

 

14.06.2016

 

13.06.2016

 

X

 

-

 

Behörden

 

 

 

 

1.

HanseWerk AG

24.05.2016

24.05.2016

X

-

2.

LA für innere Verwaltung

24.05.2016

24.05.2016

X*

-

3.

Deutsche Bahn AG

01.06.2016

30.05.2016

X

-

4.

Landesanglerverband

02.06.2016

30.05.2016

X

-

5.

Kabel Deutschland

02.06.2016

31.05.2016

X

-

6.

LA für Kultur u. Denkmalpfl.

06.06.2016

08.06.2016

01.06.2016

01.06.2016

X*

X*

-

-

7.

LA f. Gesundh. u. Soziales

06.06.2016

02.06.2016

X

-

8.

E.DIS AG

07.06.2016

02.06.2016

-

X

9.

BBL

07.06.2016

02.06.2016

X

-

10.

WSV Stralsund

08.06.2016

06.06.2016

X

-

11.

Deutsche Telekom

08.06.2016

08.06.2016

-

X

12.

GASCADE

10.06.2016

08.06.2016

X*

-

13.

Deutscher Wetterdienst

15.06.2016

10.06.2016

X

-

14.

GDMcom

15.06.2016

14.06.2016

X*

-

15.

Landesjagdverband

15.06.2016

15.06.2016

X

-

16.

Straßenbauamt Nst.

16.06.2016

14.06.2016

-

X

17.

LA für ZAPBK

22.06.2016

22.06.2016

X*

-

18.

Handelsverband Nord Nbg.

27.06.2016

24.06.2016

X

-

19.

Handelsverb. Nord Rostock

29.06.2016

27.06.2016

X

-

20.

Bergamt Stralsund

29.06.2016

28.06.2016

X

-

21.

StALU

30.06.2016

27.06.2016

-

X

22.

IHK

01.07.2016

01.07.2016

-

X

23.

Handwerkskammer

05.07.2016

30.06.2016

X

-

24.

Forstamt Stavenhagen

11.07.2016

01.07.2016

X

-

25.

WZV Malchin

28.07.2016

27.07.2016

-

X

26.

Landkreis MSE

01.07.2016

22.08.2016

30.06.2016

22.08.2016

Fristverl.

-

-

X

 

 

 

 

 

 

 

Nachbargemeinden

 

 

 

 

1.

Stadt Teterow

01.06.2016

30.05.2016

X

-

2.

Hansestadt Demmin

08.06.2016

06.06.2016

X

-

3.

Stadt Dargun

29.06.2016

28.06.2016

X

-

 

 

 

 

 

 

 

Bürger

 

 

 

 

1.

Haus- u. Grundstücksverw. Anita Nehls

10.06.2016

09.06.2016

-

X

2.

Gartengemeinschaft Malchin (Peenegärten)

23.06.2016

13.06.2016

-

X

3.

Fam. Schneider

04.07.206

28.06.2016

-

X

X*allgemeine Hinweise, die Hinweise wurden bzw. werden beachtet

 

Folgende Behörden haben sich zum Entwurf nicht geäußert:

 

  • KKV Güstrow
  • Landesverband Schutzgemeinschaft Deutscher Wald
  • GRÜNE LIGA e.V.
  • Meckl.-Vorp. Verkehrsgesellschaft mbH
  • LUNG
  • BA für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • NABU
  • WBV Obere Peene
  • BA für Immobilienaufgaben
  • BVVG
  • Stadt Stavenhagen
  • Stadt Neukalen

 

Die Stadt Malchin geht davon aus, dass Belange nicht betroffen sind.

 

2. Abwägung

 

Die Abwägung der Stellungnahmen erfolgt gemäß Anlage (Abwägungstabellen) in tabellarischer Form.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung M-V                                   Entscheidung der Gemeindevertretung

§ 1 Abs. 7 BauGB                                                         Abwägung

Die Stadtvertretung Malchin hat am 19.06.2013 den Aufstellungsbeschluss für den vor-habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 gefasst. Ein erster Entwurf wurde erarbeitet und am 14.05.2014 von der Stadtvertretung gebilligt und zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Entwurf hat vom 16.06.2014 bis zum 18.07.2014 öffentlich ausgelegen. Das Verfahren wurde danach ausgesetzt aufgrund der Kündigung der Firma ALDI. Im Sommer 2015 wurden neue Planungsabsichten bekannt. Die Firma REWE wollte sich neu aufstellen und den Standort mindestens 30 Jahre besetzen. Die Planun­gen waren entsprechend zu überarbeiten. Ein neuer Entwurfsvorschlag (senkrechte Anord­nung zur Lindenstraße) wurde dem Bauausschuss am 14.09.2015 und der Stadtvertretung am 21.10.2015 vorgelegt. Die Ausschussmitglieder und Stadtvertreter haben sich einstim­mig dafür ausgesprochen, dass der Standort für das Gebäude um 90° zu drehen und parallel zur Lindenstraße anzuordnen ist. Entscheidungen der Firma REWE waren abzuwarten und Grundstückerwerb zu tätigen. Die Planung war erneut anzupassen unter Einbeziehung der abgestimmten Verkehrslösung im Anbindebereich der Erschließungsstraße an die L 202.Der überarbeitete Entwurf vom März 2016 wurde dem Bauausschuss am 21.03.2016 vorge­legt; am 04.05.2016 hat die Stadtvertretung Malchin den überarbeiteten Entwurf gebilligt und zur erneuten öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung bestimmt. Der Entwurf hat vom 30.05.2016 bis zum 01.07.2016 öffentlich ausgelegen; die Behörden und Nachbargemeinden wurden beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind gemäß § 1 Abs. 7 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (s. Abwägung-stabellen).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Stadt Malchin fallen keine Kosten an. Die TERRA Grundstücksgesellschaft Zwönitz mbH Weimar ist Auftraggeber für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 28 „Lindenstraße“ der Stadt Malchin und übernimmt die Kosten für die städtebauliche Planung  und zwar die gesamte Verfahrensabwicklung der Bebauungsplanung bis zur Genehmigung derselben nach dem BauGB. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Malchin und dem Vorhabenträger wurde am 01.09.2015 abgeschlossen.

 

 

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Anlagen

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