Beschlussvorlage - 2016/MC/894

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Carport und Abstellraum wird mit folgenden Auflagen erteilt.

-          Das Wohngebäude ist im vorderen Bereich des Grundstücks anzuordnen, die Bauflucht des linksseitigen Wohngebäudes der WOGEMA ist einzuhalten

-          Der geplante Carport mit Abstellraum für Müll und Fahrräder ist im hinteren Bereich des Grundstücks anzuordnen, dazu ist die Bauflucht der Carportanlage zum Wohnhaus WOGEMA zugehörig einzuhalten

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§34 BauGB Bauen im Innenbereich

§36 Stellungnahme der Gemeinde

§22 KV M-V Entscheidung der Gemeinde

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt

 

 

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Anlagen

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