Beschlussvorlage - 2016/BAS/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Basedow gibt den Antrag der Grundstückseigentümer vom 07.04.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ statt. Der Bebauungsplan ist im Rahmen des laufenden 1. Änderungsverfahrens für den Bereich der Flurstücke 57/1, 58/1 und 60/3 der Flur 10 der Gemarkung Basedow so zu ändern, dass eine Nutzungsänderung der vorhandenen baulichen Anlagen zu einer Ferienwohnung möglich ist. Dies ist ausschließlich in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Die Antragsteller haben die Intensitäten der vergangenen und zukünftigen Nutzungen (z.B. Aufteilung der Nutzung im Gebäude, Anzahl der Mitarbeiter, Dauer der Nutzung, Zahl der zukünftigen Betten…) darzustellen.

Nach der Änderung des Bebauungsplanes ist eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KVEntscheidung der Gemeinde

§§ 2 – 4 a und 9 BauGB

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes übernehmen die Antragsteller.

 

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Anlagen

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