12.04.2016 - 10 Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Basedow
- Datum:
- Di., 12.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Grund der aktuellsten Erkenntnisse wurde nunmehr diese Beschlussvorlage erstellt. Grund ist das im Planungsgebiet gelegene Objekt der Familie Gutowski. Im Gespräch mit dem Vorhabenträger, Herrn Heber und der Familie Gutowski, wurde eine Einigung derart erzielt, dass der B-Plan nochmals geändert wird. In der vorangegangenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange stellt ausschließlich die Abwägung der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern ein Problem dar. Hierbei sind die Abstandsflächen zum Waldgebiet maßgeblich. Nunmehr ist durch die Familie Gutowski darzulegen, dass am vorhandenen Gebäude keine äußerlichen Veränderungen vorgenommen werden und dass die Nutzungsintensität zur Umwandlung des Objektes vom Imbiss zur Ferienunterkunft erheblich sinken wird.
Herr Banek erläutert, dass mit dieser vorliegenden Änderung des B-Planes eine erneute Beteiligung der Träger öffentliche Belange notwendig ist und der vorliegende Beschluss dahingehend zu ergänzen ist.
Herr Reinholz stellt somit den geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Die Gemeindevertretung Basedow gibt den Antrag der Grundstückseigentümer vom 07.04.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ statt. Der Bebauungsplan ist im Rahmen des laufenden 1. Änderungsverfahrens für den Bereich der Flurstücke 57/1, 58/1 und 60/3 der Flur 10 der Gemarkung Basedow so zu ändern, dass eine Nutzungsänderung der vorhandenen baulichen Anlagen zu einer Ferienwohnung möglich ist. Dies ist ausschließlich in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Die Antragsteller haben die Intensitäten der vergangenen und zukünftigen Nutzungen (z.B. Aufteilung der Nutzung im Gebäude, Anzahl der Mitarbeiter, Dauer der Nutzung, Zahl der zukünftigen Betten…) darzustellen.
Nach der Einarbeitung dieser Änderung in den Bebauungsplan, ist der überarbeitete Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ der Gemeinde Basedow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut zu beteiligen. Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Basedow gibt den Antrag der Grundstückseigentümer vom 07.04.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ statt. Der Bebauungsplan ist im Rahmen des laufenden 1. Änderungsverfahrens für den Bereich der Flurstücke 57/1, 58/1 und 60/3 der Flur 10 der Gemarkung Basedow so zu ändern, dass eine Nutzungsänderung der vorhandenen baulichen Anlagen zu einer Ferienwohnung möglich ist. Dies ist ausschließlich in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Die Antragsteller haben die Intensitäten der vergangenen und zukünftigen Nutzungen (z.B. Aufteilung der Nutzung im Gebäude, Anzahl der Mitarbeiter, Dauer der Nutzung, Zahl der zukünftigen Betten…) darzustellen. Außerdem ist in der Planzeichnung (Teil A) der Bestandsschutz für das Imbissgebäude zu entfernen.
Nach der Einarbeitung dieser Änderung in den Bebauungsplan, ist der überarbeitete Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Campingplatz Seedorf“ der Gemeinde Basedow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung erneut öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, erneut zu beteiligen. Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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314,1 kB
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