Beschlussvorlage - 2013/MC/566-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Die Kalkulation  zum Gebührensatz des § 3 der Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbände  „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ ab 01.01.2014 wird gebilligt.

 

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§§ 5 und 22                      Kommunalverfassung

§§ 1, 2. 6, und 7               Kommunalabgabengesetz

§ 3                                    Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

§ 28                                  Wasserverbandsgesetz

§§ 62, 63, 65, 66              Landeswassergesetz

 

Auf der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ am 12.11.2013 wurde die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes von 6,50 € auf 7,61 € und die Anhebung der Zuschläge für Gebäude und Freiflächen von 100 % auf 300 % beschlossen.

Dieser Beschluss der Verbandsversammlung zieht eine Gebührenneukalkulation mit entsprechender Satzungsänderung für die Gemeindesatzung über die Erhebung von  Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge nach sich. 

 

  Nutzungsartengruppe

Gebühr ab

01.01.2014

€/ha

Gebühr nach

alter Satzung

€/ha

  1) Waldfläche

7,86

6,97

  2) Allgemeine Nutzung

14,33

12,10

  3) Gebäude - u. Freiflächen

53,14

23,15

  4) Abbau-/Brach-/Unland / Heide

7,86

6,57

  5) Wasser

  0,00

0,00

  6) Bahngelände

14,33

12,10

  7) Ackerland

14,33

12,10

  8) Grünland

14,33

12,10

  9) Gartenland

14,33

12,10

10) Deich

14,33

12,10

11) Friedhof

14,33

12,10

 

Durch die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes von 9,00 € auf 10,50 €  beim Wasser- und Bodenverband „Teterower Peene“ wurde auch hier eine neue Gebührenkalkulation mit entsprechender Satzungsänderung erforderlich.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Nutzungsartengruppe

 

Gebühren

ab 01.01. 2014

         €/ ha

Gebühren nach

alter Satzung

            €/ha

1) 1 ha Landwirtschaftliche Fläche

11,15

9,56

2) 1 ha Grünland

9,05

7,76

3) 1 ha Wald

3,80

3,26

4) 1 ha Oedland/ Unland

5,90

5,06

5) 1 ha Wasserfläche

0,00

0,00

6) 1 ha Verkehrsfläche

32,15

18,56

7) 1 ha Gebäudefläche

42,65

27,56

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...