Beschlussvorlage - 2014/MC/677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Stadt Malchin über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

- § 5 Kommunalverfassung für das Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

- §§ 1 und 2 Kommunalabgabegesetz (KAG M-V)

- §§ 1, 25 und 27 Grundsteuergesetz (GrStG)

- §§ 1, 14 und 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)

- Genehmigungsschreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde vom 30.07.2014 zur Haushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2014

 

Die Stadtvertretung Malchin hat am 18.12.2013 die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern für 2014 und 2015 beschlossen. Die Hebesätze für 2015 wurden festgesetzt

für Grundsteuer A              auf 267 %

für Grundsteuer B              auf 345 %

für Gewerbesteuer              auf 316 %.

 

Mit der Stellungnahme zur Haushaltssatzung der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2014 vom 30.07.2014 hat die untere Rechtsaufsichtsbehörde die Genehmigung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen für den Ausbau der Basedower Straße in Höhe von 653.200 Euro unter der Auflage erteilt, dass die für 2015 vorgesehene Erhöhung der Realsteuerhebesätze mindestens nach den im Erlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg – Vorpommern vom 27.06.2014 im Punkt IV. genannten durchschnittlich gewogenen Hebesätzen für kreisangehörige Kommunen zu erfolgen hat.

Lt. Erlass vom 27.06.2014 sind folgende durchschnittlichen Hebesätze auf Grundlage der Ergebnisse der Steuereinnahmen des Jahres 2013 angegeben:

für Grundsteuer A              276 %

für Grundsteuer B              350 %

für Gewerbesteuer              318 %.

Diese Hebesätze sind gemäß Auflage der unteren Rechtsaufsichtsbehörde in der zu beschließenden Satzung festzusetzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

a) für die Stadt Malchin

 

                                          Veranlagung 2014              mögliche Veranlagung 2015              Differenz

Grundsteuer A                   53.001,86                                               58.514,05                                          +    5.512,19

Grundsteuer B                 647.940,64                                             676.952,88                                          29.012,24

Gewerbesteuer              1.855.911,39                                          1.935.015,81                                          +  79.104,42

b) für Bürger / Unternehmen

 

Die Auswirkungen der vorgeschlagenen Hebesatzerhöhung auf die Grundstückseigentümer sind in der nachstehenden Tabelle beispielhaft aufgezeigt:

 

 

Berechnung

Grundsteuer A

Hebesatz 250 %

Zahlbetrag in €

Grundsteuer A

Hebesatz 276 %

Zahlbetrag in €

Differenz

Landwirtschafts-

betrieb

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

3.276,64 €

x 250 %

= 8.191,60 €

3.276,64 €

x 276 %

= 9.043,53 €

 

 

+   851,93 €

 

 

 

 

 

Nutzungsart

Berechnung

Grundsteuer B

Hebesatz 335 %

Zahlbetrag in €

Grundsteuer B

Hebesatz 350 %

Zahlbetrag in €

Differenz

Mietwohngrundstück

Neubau 4 Aufgänge 32 Wohnungen

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

613,95

x 335 %

= 2.056,73 €

613,95

x 350 %

= 2.148,83 €

 

 

+     92,10 €

Einfamilienhaus

(bewertet)

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

71,58

x 335 %

= 239,79 €

71,58

x 350 %

= 250,53 €

 

 

+     10,74 €

Eigentumswohnung

(5 WE bewertet)

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

102,26

x 335 %

= 342,57 €

102,26

x 350 %

= 357,91 €

 

 

+     15,34 €

70 m² Wohnung

nach Ersatzbem.

a)      Komfort

m² x Betrag

 

(300 % = 1 €)

70 m² x 1,00 €

x 335 % : 300 %

= 78,17 €

70 m² x 1,00 €

x 350 % : 300 %

= 81,67 €

 

 

+       3,50 €

70 m² Wohnung

nach Ersatzbem.

b)      einfach

m² x Betrag

 

(300 % = 0,75€)

70 m² x 0,75

x 335 % : 300 %

= 58,63 €

70 m² x 0,75

x 350 % : 300 %

= 61,25 €

 

 

+       2,62 €

Geschäftsgrundstück

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

9.168,48

x 335 %

= 30.714,41 €

9.168,48

x 350 %

= 32.089,68 €

 

 

+ 1.375,27 €

Bungalow

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

9,82

x 335 %

= 32,90 €

9,82

X 350 %

= 34,37 €

 

 

+        1,47 €

 

 

 

 

 

 

Berechnung

Gewerbesteuer

Hebesatz 305 %

Zahlbetrag in €

Gewerbesteuer

Hebesatz 318 %

Zahlbetrag in €

Differenz

 

Unternehmen A

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

60.611,60 €

x 305 %

= 184.865,38 €

60.611,60 €

x 318 %

= 192.744,88 €

 

 

+ 7.879,50 €

Unternehmen B

 

Messbetrag

x Hebesatz

= Zahlbetrag

594,31 €

x 305 %

=  1.812,65 €

594,31 €

x 318 %

= 1.889,91 €

 

 

+       77,26 €

 

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Anlagen

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