Beschlussvorlage - 2014/KU/213

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Kummerow beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 135, der Flur 12 in der Gemarkung Kummerow.

 

Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Anlass, Ziel und Zweck für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung

Durch die Ergänzungssatzung sollen einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezogen werden, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.  Mit der Ausweisung der Ergänzungsflächen soll Baurecht für ca. 3-4 Einfamilienhäuser geschaffen werden. Andere Baugrundstücke stehen in Kummerow zur Zeit nicht zur Verfügung. 

 

Gemäß § 13 BauGB erfolgt das Satzungsverfahren im vereinfachten Verfahren. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

Bei der Aufstellung der Satzung sind die Grundsätze des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie die Vorgaben zum Artenschutz zu berücksichtigen. Die Begründung muss die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planungen enthalten. 

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 2 Abs. 1 BauGB

§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

§ 22 Kommunalverfassung

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Der Landwirtschaftsbetrieb Kummerow GmbH als Grundstückseigentümer ist Auftraggeber für das Satzungsverfahren und trägt sämtliche Kosten des Verfahrens (s. Kostenübernahmeerklärung).

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...