04.08.2014 - 7 Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 04.08.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jennerjahn informiert, dass der Landwirtschaftsbetrieb Kummerow GmbH den Antrag auf Einleitung des Satzungsverfahrens zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung beantragt hat und sich bereit erklärt hat die Kosten für das Verfahren zu übernehmen.
Am 31.07.2014 fand dazu ein Ortstermin mit dem Bürgermeister, Herrn Stöwesand, dem Planungsbüro und den Bauinteressenten Fam. Bohnenstedt/Lange sowie der Verwaltung statt.
Die Beschlussvorlage hierzu wird zur Gemeindevertretersitzung am 11.08.2014 vorgelegt.
Die Ausschussmitglieder empfehlen der Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss für eine Ergänzungssatzung zu fassen.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Kummerow beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für eine Teilfläche des Flurstücks 135, der Flur 12 in der Gemarkung Kummerow.
Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlass, Ziel und Zweck für die Aufstellung einer Ergänzungssatzung
Durch die Ergänzungssatzung sollen einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit einbezogen werden, da die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind. Mit der Ausweisung der Ergänzungsflächen soll Baurecht für ca. 3-4 Einfamilienhäuser geschaffen werden. Andere Baugrundstücke stehen in Kummerow zur Zeit nicht zur Verfügung.
Gemäß § 13 BauGB erfolgt das Satzungsverfahren im vereinfachten Verfahren. Danach kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Bei der Aufstellung der Satzung sind die Grundsätze des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der naturschutzrechtlichen Eingriffsregeleung sowie die Vorgaben zum Artenschutz zu berücksichtigen. Die Begründung muss die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planungen enthalten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
431,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
255,1 kB
|
