Beschlussvorlage - 2014/MC/637
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Verantwortlicher:
- Frau M. Rißer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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18.06.2014
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Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
In einer Beratung am 10.06.2014 verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden auf eine Änderung der Hauptsatzung.
Diese beinhaltet zum einen die Erweiterung des Hauptausschusses um einen weiteren Sitz und die Anpassung der Regelungen der Hauptsatzung an die neue Entschädigungsverordnung.
Am 14. September 2013 trat diese in Kraft.
Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.
Mit der 1. Änderungssatzung werden die jeweiligen Höchstsätze lt. neuer Entschädigungsverordnung in die Hauptsatzung der Stadt Malchin integriert.
Darüber hinaus erhielten wir von der Unteren Rechtsaufsicht im Hinblick auf die Prüfung der neuen Hauptsatzung vom 19.06.2013 den Hinweis, eine obere Wertgrenze im § 5 Abs.3 Ziffer 8 einzufügen, was mit dieser Satzungsänderung erfolgen soll.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:
Art der Entschädigung bisheriger Betrag neuer Betrag Differenz
Aufwandsentschädigung des
Bürgervorstehers 270 € 300 € + 30 €
Aufwandsentschädigung der
Stellvertreter des Bürgervorstehers 0 € 75 € + 75 €
Sitzungsgeld 30 € 40 € + 10 €
Aufwandsentschädigung des
Vorsitzenden der Ortsteilvertretung 50 € 150 € + 100 €
Stellvertreter des Bürgermeisters 170 € 220 € + 50 €
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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222,5 kB
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