Beschlussvorlage - 2014/MC/637

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Malchin laut Anlage wird beschlossen.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

 

In einer Beratung am 10.06.2014 verständigten sich die Fraktionsvorsitzenden auf eine Änderung der Hauptsatzung.

 

Diese beinhaltet zum einen die Erweiterung des Hauptausschusses um einen weiteren Sitz und die Anpassung der Regelungen der Hauptsatzung an die neue Entschädigungsverordnung.

Am 14. September 2013 trat diese in Kraft.

Diese regelt die Höhe der funktions- und sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen für die in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen.

Mit der 1. Änderungssatzung werden die jeweiligen Höchstsätze lt. neuer Entschädigungsverordnung in die Hauptsatzung der Stadt Malchin integriert.

 

Darüber hinaus erhielten wir von der Unteren Rechtsaufsicht im Hinblick auf die Prüfung der neuen Hauptsatzung vom 19.06.2013 den Hinweis, eine obere Wertgrenze im § 5 Abs.3 Ziffer 8 einzufügen, was mit dieser Satzungsänderung erfolgen soll.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Gegenüberstellung der alten und neuen Beträge:

 

Art der Entschädigung                            bisheriger Betrag              neuer Betrag                            Differenz

 

Aufwandsentschädigung des

Bürgervorstehers                                                        270 €                                          300 €                            + 30 €

 

Aufwandsentschädigung der

Stellvertreter des Bürgervorstehers                                0 €                                            75 €                            + 75 €

 

Sitzungsgeld                                                                        30 €                                            40 €                            + 10 €

 

Aufwandsentschädigung des

Vorsitzenden der Ortsteilvertretung                              50 €                                          150 €                       + 100 €

 

Stellvertreter des Bürgermeisters                            170 €                                          220 €                            + 50 €

 

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Anlagen

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