18.06.2014 - 7.1 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 18.06.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kullick möchte wissen, ob die erhöhte Aufwandsentschädigung für die Stadträte noch durch den Amtsausschuss beschlossen werden muss.
Herr Lange informiert, dass lt. Entschädigungsverordnung vom 14.09.2013 die
Stellvertreter von hauptamtlichen Bürgermeistern geschäftsführender Gemeinden nach der Einwohnerzahl des Amtes und nicht nur der geschäftsführenden Gemeinde zu entschädigen sind, da ihre Verantwortung im Vertretungsfall das gesamte Amt betrifft. Da es sich um Mehraufwendungen für die amtsangehörigen Gemeinden handelt, ist dieser Mehraufwand in der Amtsumlage berücksichtigt. Die Bürgermeister der Gemeinden sind darüber informiert.
Er macht desgleichen darauf aufmerksam, dass der Anteil an der jeweiligen Aufwandsentschädigung, den das Amt zu tragen hat, auf max. 50,00 Euro begrenzt wird, weil die Stellvertreter den Bürgermeister der geschäftsführenden Gemeinden nicht allumfänglich vertreten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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222,5 kB
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