Beschlussvorlage - 2009/MC/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem bereits errichteten Unterstand in der Gemarkung Malchin, Flur 5 auf dem Flst. 46/1 wird nicht erteilt, da es den Festsetzungen des B-Plan Nr. 9 „Kösters Eck“ widerspricht.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 Kommunalverfassung                                          Entscheidung der Gemeindevertretung

B-Plan Nr. 9 „Kösters Eck“

§ 36 BauGB                                                                       Stellungnahme der Gemeinde

 

Das beantragte Bauvorhaben ist ohne Zustimmung des Landkreises Demmin bzw. der Stadt Malchin bereits errichtet worden. Der errichtete Unterstand ist größer wie der, der an gleicher Stelle vorhanden war.

Der B-Plan Nr. 9 „Kösters Eck“ lässt lediglich in den Baugrenzen nur die vorhandenen Bootshäuser zu. Die als Nebengebäude errichteten Gebäude aus DDR-Zeiten haben nur Bestandsschutz und können repariert und instand gehalten werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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