05.10.2009 - 9 Errichtung eines Unterstandes in der Gemarkung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Diskussion

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Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zu dem bereits errichteten Unterstand in der Gemarkung Malchin, Flur 5 auf dem Flst. 46/1 wird nicht erteilt, da es den Festsetzungen des B-Plan Nr. 9 „Kösters Eck“ widerspricht.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0