Beschlussvorlage - 2012/MC/399

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Widmung der in der Stadt Malchin gelegenen Flurstücke der Wargentiner Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 7 Straßen-und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13.Januar 1993 (GVOBl. M-V S.42; GS Meckl.-Vorp. Gl.Nr. 90-1), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.Mai 2011 (GVOBL. M-V S.323), wird zugestimmt. Demnach verfügt die Stadt Malchin, daß die in der Gemarkung Malchin, Flur 31 gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Flurstücke 118, 119/2,120/2,121/2, 122/2, 123/2, 124/2, 125/2, 126/2,127/2, 128/2 sowie einem Teilstück aus dem Flurstück 62/7 der Flur 34 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne verkehrliche Beschränkungen dem öffentlichen Verkehr dient.

Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Flächen stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 7 StrWG M-V sind die Straßen ,Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen sollen, zu widmen.

Die in der Anlage stark umrandet dargestellten Flächen wurden ortsüblich erschlossen und stellen sich in der Wirklichkeit gemäß  § 3 StrWG M-V, Nr. 3 a) als Gemeindestraße (Ortsstraße) mit einer asphaltierten Fahrbahn, beidseitig gepflasterten Gehwegen sowie natursteingepflasterten, parallel am nördlichen Fahrbahnrand verlaufenden Parktaschen als Verbindung zwischen der Kreuzung Am Markt/ Karl-Dressel-Straße im Osten und der Einmündung in die Kreuzung Basedower Str./ Rektor-Bülch-Str./ Am Wall im Westen dar.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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Anlagen

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