Beschlussvorlage - 2012/MC/372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin ist durch die Planung in ihren Interessen nicht berührt.

Anregungen und Bedenken werden nicht geltend gemacht.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung Neukalen hat in ihrer Sitzung am 29.03.2012 beschlossen, den

vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 „Ferienhaussiedlung an der Teterower Peene“ der Stadt Neukalen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern.

Die Stadt Malchin wird nach § 2 Abs. 2 BauGB im Verfahren beteiligt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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