Beschlussvorlage - 2012/MC/357

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in den in den Anlagen dargestellten Bereichen der B-Plangebiete Nr.7 „Am Strauchwerder“ sowie Nr. 1 „Mühlenfeld“ wird unbeschadet aller planungs- und bauordnungsrechtlichen Prüfungen die Zustimmung erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Mehrere Anfragen verschiedener Investoren zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Anlagen) in den benannten Gebieten liegen vor. Neben der notwendigen Prüfung von planungs-und bauordnungsrechtlichen Problemen ist zunächst der Wille der Stadtvertretung abzufragen.

Sowohl das B-Plangebiet „Am Strauchwerder“ als auch das im „Mühlenfeld“ von Malchin liegen bereits zwischen 20 bzw. 16 Jahren zum großen Teil unbebaut. Investoren von PV-Anlagen garantieren per Vertrag mit der meist über 20 Jahre dauernden Anlagennutzung der Stadt sowohl einen jährlichen Mietzins /ha (optional Kauf) als auch durch Betriebsansiedlung im  Gemeindegebiet die Erhebung der Gewerbesteuer. Eine notwendige Änderung der B-Pläne (u.a. Ausweisung Sondergebiet „SO Photovoltaik“) geht zu Lasten der Investoren.

Darüber hinaus wird der Stadt im Zusammenhang mit der Ansiedlung die vollständige Beseitigung des Altreifenlagers im Mühlenfeld angeboten (Verrechnung mit den über 20 Jahre laufenden Mietzinseinnahmen).

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden durch Mietzinszahlungen über 20 Jahre je ha/Jahr und die jährliche Gewerbesteuer verläßliche, regelmäßige Einnahmen generiert (derzeit auf Grund der n.n. für die Errichtung der PV-Module bekannten Flächengrößen genau bezifferbar).

 

 

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