Beschlussvorlage - 2011/MC/279

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

In Abstimmung mit dem Landkreis Demmin, Untere Bauaufsichtsbehörde, wird das Bauvorhaben Errichtung eines Wohngebäudes incl. Garage und Abstellraum in der Gemarkung Malchin, Flur 33, Flst. 260 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus § 62 Abs. 1 und 2 LBauO erfüllt sind.

Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach

§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt.

Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 berechtigt zum Bau des o.g. Bauvorhabens.

 

Reduzieren

Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KommunalverfassungEntscheidung der Gemeindevertretung

§ 30 ff BauGBBauen im Geltungsbereich eines B-Planes (B-Plan Nr. 5 „Amselweg“

§ 62 Abs. 1 u. 2 LBauO M-VGenehmigungsfreistellung von Wohngebäuden

§ 72 LBauO M-VBaugenehmigung/Baubeginn (Beginn der Bau-ausführung)

§ 15 BauGBZurückstellung von Baugesuchen (wenn keine Veränderungssperre beschlossen ist)

B-Plan Nr. 5 „Amselweg“

Die Festsetzungen des B-Planes Nr. 5 „Amselweg“ werden eingehalten bis auf eine zulässige Überschreitung der Baugrenzen durch Abstellraum. Die Grenzbebauung entlang der Grundstücksgrenze mit 9 Metern ist gem. § 2 LBauO zulässig.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Loading...