31.08.2011 - 14 Antrag auf Errichtung eines Eigenheimes in der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 31.08.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Landkreis Demmin, Untere Bauaufsichtsbehörde, wird das Bauvorhaben Errichtung eines Wohngebäudes incl. Garage und Abstellraum in der Gemarkung Malchin, Flur 33, Flst. 260 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus § 62 Abs. 1 und 2 LBauO erfüllt sind.
Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach
§ 15 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Veränderungssperre) beim Landkreis nicht beantragt.
Die Genehmigung über die Freistellung nach § 62 berechtigt zum Bau des o.g. Bauvorhabens.
