Beschlussvorlage - 2011/MC/270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Nebengebäudes und eines Wintergartens an einem vorhandenen Einfamilienhauses in der Flur 2, Gemarkung Retzow auf dem Flurstück 277/2 wird erteilt.

Die Zustimmung zur Aufnahme einer Baulast zugunsten des Flurstücks 277/2 in der Flur 2, Gemarkung Retzow auf dem Flurstück 279 wird erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV MV                            Entscheidung der Gemeinde

§ 36 BauGB                            Stellungnahme der Gemeinde

§ 34 BauGB                            Bauen im Innenbereich

 

Gemäß § 6 der Landesbauordnung MV sind Garagen an der Grundstücksgrenze nur mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9,0m zulässig. Die Stadt Malchin ist Eigentümer des angrenzenden Flurstücks 279 in der Flur 2 Gemarkung Retzow. Um die Zulässigkeit des Vorhabens zu ermöglichen wird die Aufnahme einer Baulast erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine, da es sich um einen privaten Bauantrag handelt.

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