Beschlussvorlage - 2011/MC/270
Grunddaten
- Betreff:
-
Anbau eines Nebengebäudes und eines Wintergartens an einem vorhandenen Einfamilienhaus in der Flur 2, Gemarkung Retzow auf dem Flurstück 277/2
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- FBII - Bau- und Ordnungsverwaltung
- Verantwortlicher:
- Frau C. Pinno
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsteilvertretung Remplin
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Vorberatung
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23.06.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadt Malchin
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Vorberatung
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27.06.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Malchin
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Nebengebäudes und eines Wintergartens an einem vorhandenen Einfamilienhauses in der Flur 2, Gemarkung Retzow auf dem Flurstück 277/2 wird erteilt.
Die Zustimmung zur Aufnahme einer Baulast zugunsten des Flurstücks 277/2 in der Flur 2, Gemarkung Retzow auf dem Flurstück 279 wird erteilt.
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV MV Entscheidung der Gemeinde
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
Gemäß § 6 der Landesbauordnung MV sind Garagen an der Grundstücksgrenze nur mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9,0m zulässig. Die Stadt Malchin ist Eigentümer des angrenzenden Flurstücks 279 in der Flur 2 Gemarkung Retzow. Um die Zulässigkeit des Vorhabens zu ermöglichen wird die Aufnahme einer Baulast erforderlich.
