Beschlussvorlage - 2026/MC/058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses als Bungalow im Rahmen der Genehmigungsfreistellung in der Gemarkung Malchin, Flur 11, Flurstücke 428/1 und 416/25, wird erteilt.

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Sach- und Rechtslage

Die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MVsind erfüllt. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

B-Plan Nr.26, 1. Änderung „Blumenstraße“ der Stadt Malchin

§22 KV Entscheidung der Gemeinde

§62 L-BauO Genehmigungsfreistellung

Der Bauausschuss wurde per Umlaufverfahren informiert.

 

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Finanz. Auswirkung

 keine

 

 

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Anlagen

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