Beschlussvorlage - 2026/MC/056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2023 wird gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V festgestellt.

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Sach- und Rechtslage

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Malchin zum 31.12.2023 gemäß §§ 3, 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V (KPG M-V) in seiner Sitzung am 16.06.2026 geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in einem Prüfbericht und einem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst.

 

Die Bilanzsumme beträgt 64.312.711,01 €. Das Eigenkapital zum 31.12.2023 umfasst eine Summe von 38.941.395,83 €. Das wirtschaftliche Eigenkapital (Eigenkapital unter Einbeziehung der Sonderposten) beträgt 82,8 % des Gesamtvermögens.

Die Ergebnisrechnung schließt mit einem unterjährig positivem Ergebnis in Höhe von 376.420,43 € ab. Unter der Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ist ein Gesamtergebnis in Höhe von insgesamt 376.420,43 € auf die neue Rechnung vorzutragen.

Die Finanzrechnung schließt bzgl. der laufenden Ein- und Auszahlungen unterjährig negativ mit einem Fehlbetrag in Höhe von -197.491,38 € ab. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren in Höhe von 2.875.575,04 € ist in der Finanzrechnung der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

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Finanz. Auswirkung

Die Ergebnisse werden vorgetragen und fließen in die Rechnungslegung des Folgejahres ein.

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Anlagen

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