Beschlussvorlage - 2026/MC/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung außerplanmäßiger Ausgaben auf Basis der Vereinbarung über den Erwerb des Rechts zur Veräußerung/Vermarktung von MoorFutures
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Verantwortlicher:
- Herr Axel Müller
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Stadt Malchin
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Entscheidung
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25.02.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung stimmt nachfolgenden außerplanmäßigen Ausgaben auf Basis der Vereinbarung zwischen der Stadt Malchin und dem Land Mecklenburg- Vorpommern über den Erwerb des Rechts zur Veräußerung bzw. der Vermarktung von MoorFutures zu:
1. Personalausgaben (diverse Kontierungen) in Höhe von 67.200 €
2. Gutachterkosten (01/5.5.2.00.562510/762510) in Höhe von 13.145 €
3. Entschädigungszahlungen (01/5.5.2.00.562900/762900) in Höhe von 509.417 €
4. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (01/5.5.2.00.563600/763600) in Höhe von 6.521 €
5. Ausgaben für Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen (01/5.5.2.00.523300/723300) in Höhe von 56.699 € sowie
6. investive Projektumsetzungskosten (01/5.5.2.00/0002.785300) in Höhe von 159.890 € zu.
Die Deckung erfolgt aus Landeszuweisungen aus der o.g. Vereinbarung in nachfolgenden Produktsachkonten:
01/5.5.2.00.414420/614420 in Höhe von 653.022 € und
01/5.5.2.00/0002.671420 in Höhe von 159.890 €.
Die außerplanmäßigen Ausgaben werden in den zu erarbeitenden 1. Nachtragshaushalt der Stadt Malchin für das Haushaltsjahr 2026 integriert.
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 30.09.2022 auf Gewährung einer Zuwendung entsprechend der Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes haben wir einen Antrag auf Förderung für die Maßnahme „Optimierung der hydrologischen Verhältnisse in der Biergrabenniederung bei Malchin“ gestellt.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme beliefen sich auf 1.771.100 €, die zu 100% vom Land übernommen werden sollten. Die Übergabe der Fördermittel erfolgte im Dezember 2022 und die Fertigstellung der Maßnahme war auf den Mai 2025 festgesetzt.
Aufgrund der umfangreichen Planungsleistungen und Abstimmungen mit Trägern öffentlicher Belange, wie auch unserem Pächter, zeigte sich, dass die Maßnahme nicht wie geplant und im Teilbereich festgelegt, bis zum Mai 2025 vollständig umgesetzt und abgerechnet werden kann.
Nach Rücksprache mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt haben wir den Förderbescheid zurückgegeben, neu gestellt und die Maßnahme über den Verkauf von MoorFutures-Zertifikaten finanziert. Dazu wurde mit dem Landwirt-schaftsministerium M-V eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Die erste Rate der Fördermittel wurde an die Stadt überwiesen, so dass die Auszahlung der Nutzungsentschädigung an den Landwirtschaftsbetrieb erfolgen kann.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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