Informationsvorlage - 2025/MC/120

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Beratungsfolge

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 73 Abs. 3 KV M-V hat die Stadt zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30.09. des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

Am 09.04.2020 hat die Stadtvertretung den Beschluss gefasst, von ihrem Wahlrecht nach
§ 176 i.V.m. § 61 KV M-V Gebrauch zu machen. Danach ist kein Gesamtabschluss zu erstellen- sondern der Beteiligungsbericht.

 

Der Beteiligungsbericht wird öffentlich bekannt gemacht und kann von jedermann eingesehen werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

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Anlagen

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