Beschlussvorlage - 2025/GIE/034

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gielow billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Schmelzbach“ der Gemeinde Gielow  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag  und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 5 „Am Schmelzbach“  der Gemeinde Gielow einschließlich der Begründung, Umweltbericht und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag  während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem werden die Unterlagen auf der Internetseite der Stadt Malchin  und über ein zentrales Internetportal des Landes veröffentlicht.

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gielow hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am 09.05.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5  „Schmelzbach“ gefasst.

Das Verfahren wurde nach dem Aufstellungsbeschluss von einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB in ein zweistufiges Regelverfahren mit Umweltprüfung geändert.

Der Name des Bebauungsplanes wurde zum Vorentwurf auf „Am Schmelzbach“ angepasst

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde im Vorentwurf angepasst, ist ca.3,6 ha groß und umfasst die Flurstücke 338, 357 und 358 sowie Teile der Flurstücke 341, 342, 343, 344, 347, 348 und 356 in der Flur 11 der Gemarkung Gielow. Das Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung eines Allgemeinen Wohngebietes.

In dem Plangebiet wurde ein Bodenordnungsverfahren durchgeführt. Der Aufstellungs-beschluss wurde vor Fertigstellung dieses Verfahrens aufgestellt und weist noch die vorherigen Flurstücksnummern aus.

Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplanes (2. Änderung) erfolgt im Parallelverfahren. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Gielow trägt die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Kosten sind im Haushalt 2025/26 eingestellt. 

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Anlagen

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