Beschlussvorlage - 2025/MC/002
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Abweichung zur Einfriedung des Grundstücks mit Sichtschutzzaun in der Gemarkung Malchin, Flur 33, Flurstück 136/37
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Körperschaft:
- Stadt Malchin
- Federführend:
- Amt für Bau und Liegenschaften
- Verantwortlicher:
- Frau J. Schiedt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss der Stadt Malchin
|
Vorberatung
|
|
|
|
13.01.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadt Malchin
|
Entscheidung
|
|
Sach- und Rechtslage
Sach- und Rechtslage:
§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde
§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich
§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde
B-Plan Nr. 4 der Stadt Malchin „Scheunenstraßen
Lt. B-Plan sind nur geschnittene oder frei wachsende, standortgerechte heimische Hecken oder Holzzäune die im straßenseitigne Bereich eine Höhe von 1,20 nicht überschreiten dürfen, zulässig.
Der Antragsteller möchte einen Sichtschutzzaun aus WPC/Kunststoff errichten.
