Beschlussvorlage - 2025/MC/002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Abweichung vom B-Plan Nr. 4 „Scheunenstraße“ zur Einfriedung des Grundstücks mit Sichtschutzzaun in der Gemarkung Malchin, Flur 33, Flurstück 136/37, wird erteilt.

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV Entscheidung der Gemeinde

§ 34 BauGB Bauen im Innenbereich

§ 36 BauGB Stellungnahme der Gemeinde

B-Plan Nr. 4 der Stadt Malchin „Scheunenstraßen

 

Lt.  B-Plan sind nur geschnittene oder frei wachsende, standortgerechte heimische Hecken oder Holzzäune die im straßenseitigne Bereich eine Höhe von 1,20 nicht überschreiten dürfen, zulässig.

 

Der Antragsteller möchte einen Sichtschutzzaun aus WPC/Kunststoff errichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da privater Antrag

 

 

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