Beschlussvorlage - 2024/NK/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Neukalen beschließt auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen in der anliegenden Fassung. Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Peenestadt Neukalen zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung, Umweltbericht und der Zusammenfassenden Erklärung zur Berücksichtigung der Umweltbelange während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 22 KV M-V

§§ 5 und 6 BauGB

 

Die Stadtvertretung Neukalen hat am 22.04.2021 durch Beschluss das Verfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Ziel und Zweck der 5. Änderung ist die Überprüfung bisheriger Entwicklungsziele bezüglich Wohnbau-, Gewerbe- Misch- und Sonderbauflächen  in einzelnen Teilbereichen und dahingehende Anpassung des Flächennutzungsplanes an die zukünftige städtebauliche Entwicklung im Stadtgebiet.

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung wird das Verfahren zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes zunächst abgeschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Planverfahren sind im Haushalt der Peenestadt Neukalen unter der Haushaltsstelle 5.1.1.00.562510 eingestellt. 

 

 

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Anlagen

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