Beschlussvorlage - 2024/MC/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Nachfolgend aufgeführte Spenden zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben gem. § 2 KV M-V werden gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V angenommen.

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

1/5.5.1.00.462900

10,00

14.06.24

Unterhaltung Wanderwege

Wanderverein OG Pirna ü. Natur Freunde Deutschland

 

 

 

 

 

Ertragskonto

Betrag

Zahlungs-eingang

Verwendungszweck

Spender

1/1.1.2.6.05.414510

150,00

02.08.24

kulturelle Veranstaltung 100 Jahre FFW Malchin

Enrico Schult

1/1.1.2.6.05.414510

1.500,00

05.08.24

kulturelle Veranstaltung 100 Jahre FFW Malchin

WOGEMA

1/1.1.2.6.05.414510

50,00

06.08.24

kulturelle Veranstaltung 100 Jahre FFW Malchin

rgerbüro Thomas Krüger

1/1.1.2.6.05.414510

250,00

07.08.24

kulturelle Veranstaltung 100 Jahre FFW Malchin

Ulrike Schielke-Ziesing

1/1.1.2.6.05.414510

100,00

20.08.24

kulturelle Veranstaltung 100 Jahre FFW Malchin

Marc Reinhardt

1/1.1.2.6.05.414510

500,00

28.08.24

kulturelle Veranstaltung 100 Jahre FFW Malchin

Cargill Deutschland GmbH

 

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Sach- und Rechtslage

Sach- und Rechtslage:

§ 44 KV M-V Grundsätze von Erzielung von Erträgen und Einzahlungen

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben des eigenen Wirkungskreises Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Diese Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden. Über die Annahme entscheidet die Stadtvertretung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehreinnahmen ermöglichen im laufenden Haushaltsjahr zweckgebundene Mehrausgaben.

 

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